Ihr Anwalt

"Alle Fragen rund um Hinterbliebenenrechte sind, waren und werden in unserer Kanzlei immer Chefsache sein."

Dipl.Jur. Stefan Kasparek
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

seit 2016 Referent für die Akademie Herkert, Compendium plus sowie weitere Fortbildungsorganisationen
2009 Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
2003 Ernennung zum Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Stefan Kasparek

Ich weiß um die Schwierigkeiten, die Angehörige haben, wenn sie die Phasen der Trauer durchleben. Wie schwer es ist, sich aufzuraffen und anzutreiben, wieder einen Schritt vor den anderen zu setzen und nicht in Lethargie zu verfallen. Trotzdem bin ich kein Trauerbegleiter, sondern unterstütze meine Mandanten auf anderer Ebene. Ich setze Ihre Rechte durch und nehme Ihnen auf Wunsch sämtliche rechtlichen und bürokratischen Arbeiten ab. Es freut mich ungemein zu wissen, dass zumindest finanziell so weit als möglich der Verlust eines geliebten Menschen für die Angehörigen ausgeglichen wurde und ich so weit es mir möglich ist, den Hinterbliebenen geholfen habe.

Philosophie und Arbeitsweise

Seit über 15 Jahren bin ich deutschlandweit rund um das Thema Hinterbliebenenrechte mit viel Engagement und Leidenschaft für die Materie und meine Mandanten unterwegs. Mittlerweile gebe ich auch Wissen weiter.

Nachdem ich Sie und Ihr Anliegen in einem ersten Schritt kennengelernt habe, berate und prüfe ich Ihren Fall ergebnisorientiert. Das Ergebnis ist eine durchdachte Gesamtlösung eines Spezialisten passgenau zu Ihren Bedürfnissen.

Auch wenn ich die wenigsten meiner Mandanten vor Ort in meinen Kanzleiräumen berate, findet der Kontakt nicht nur via E-Mail statt. Ich nehme mir gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch gerne "face to face" über SKYPE.

Zertifikate

Qualität durch Fortbildung

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte (§ 43 a Abs. 6 BRAO). Wird der Nachweis regelmäßiger Fortbildung erbracht, so erhält man dies von der Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend bestätigt.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein bezeichnet sich selbst als Verkehrsanwälte. Sie stellte eine Plattform für die Erörterung verkehrszivilrechtlicher, bußgeldrechtlicher sowie verkehrsstrafrechtlicher rechtlicher Fragen unter den Kollegen dar und bildet ihre Mitglieder auf dem Gebiet des Verkehrsrechts fort. Hierzu zählen auch die Ansprüche, die aus tödlichen Verkehrsunfällen resultieren.